Private Labor- und Hautarztpraxis Bremen
 Impfungen

Von der STIKO (ständige Impfkommission) am  Robert Koch-Institut (RKI) werden  Impfungen in folgende Kategorien eingeteilt:                                                                                                                    

S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen                                              

A: Auffrischimpfungen                                                                                                                    

IIndikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-,Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter                                                  

B: Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungs beurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und dem G 42 und aus hygienischer Indikation.                                                             

R: Impfungen auf Grund von Reisen                                                                                            

P: Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfungen bzw. andere Maßnahmen der
   spezifischen Prophylaxe (Immunglobulingabe oder Chemoprophylaxe) bei Kontaktpersonen in  Familie und  Gemeinschaft

 

Bei Schwangeren, Immunsupprimierten und  symptomatisch infizierten AIDS-Patienten  sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen kontraindiziert. Bei HIV-positiven können sie  nur bei asymptomatisch infizierten verabreicht werden. Impfungen mit Totimpfstoffen gelten als unbedenklich, sollten aber auch nur ab dem 2.Trimenon verabreicht werden. Für Kinder gibt es Einschränkungen die die  Altersgrenzen und die Dosierung betreffen. Bei älteren Patienten bestehen keine wesentlichen Einschränkungen,

 

Impfpflicht

Eine Impfpflicht  gibt es in Deutschland nicht mehr. Bis 1976 gab es in Deutschland die Pockenimpfpflicht.

Das Infektionsschutzgesetz sieht n § 20, Abs. 6, bei einer Ausbreitung von Erkrankungen eine mögliche Pflichtimpfung vor. Das Für -und  Wider der Impfpflicht wird leidenschaftlich diskutiert. Impfverweigerer  muss man auf die Gefahren unterlassener Impfmaßnahmen hinweisen.

Man unterscheidet Lebend- und  Totimpfstoffe.

____________________________________________________________________

 

Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre

Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) (www.impfkontrolle.de)

 

 Stand: August 2014

 

 

 a) Die 1. Impfung sollte bereits ab dem Alter von 6 Wochen erfolgen, je nach verwendetem Impfstoff sind  2 bzw. 3 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich.

b) kann entfallen bei Anwendung eines monovalentem Impfstoffs
 

   

Impfkalender (Standardimpfungen) für Kinder ab 5 J., Jugendliche u. Erw. (n. STIKO)

 

 

+Auffrischimpfung jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis. Die nächste fällige Td-Impfung  einmalig als  Tdap bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV- Kombinationsimpfung          ** Standardimpfung für Mädchen im Alter von 9 - 13 bzw. 9 - 14 Jahren (je nach verwendetem Impfstoff) mit 2 Dosen im Abstand von 6 Monaten, bei Nachholimpfung und Vervollständigung der Impfserie im Alter > 13 bzw. > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 6 Monaten zwischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich (Fachinformation beachten).
*** einmalige Impfung mit  konjugiertem Polysaccharidimpfstoff

D = Grundimmunisierung                                                                                                                                                 

A = Auffrischimpfung                                                                                                                                                           

S = Standardimpfung                                                                                                                                                                  

N = Nachholimpfung und Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfung.

 

Prof. Dr. P.M. Kövary
Telefon 0421-52079575