Impfungen
Von der STIKO (ständige Impfkommission) am Robert Koch-Institut (RKI) werden Impfungen in folgende Kategorien eingeteilt:
S: Standardimpfungen mit allgemeiner Anwendung = Regelimpfungen
A: Auffrischimpfungen
I: Indikationsimpfungen für Risikogruppen bei individuell (nicht beruflich) erhöhtem Expositions-,Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter
B: Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungs beurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und dem G 42 und aus hygienischer Indikation.
R: Impfungen auf Grund von Reisen
P: Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfungen bzw. andere Maßnahmen der
spezifischen Prophylaxe (Immunglobulingabe oder Chemoprophylaxe) bei Kontaktpersonen in Familie und Gemeinschaft
Bei Schwangeren, Immunsupprimierten und symptomatisch infizierten AIDS-Patienten sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen kontraindiziert. Bei HIV-positiven können sie nur bei asymptomatisch infizierten verabreicht werden. Impfungen mit Totimpfstoffen gelten als unbedenklich, sollten aber auch nur ab dem 2.Trimenon verabreicht werden. Für Kinder gibt es Einschränkungen die die Altersgrenzen und die Dosierung betreffen. Bei älteren Patienten bestehen keine wesentlichen Einschränkungen,
Impfpflicht
Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht mehr. Bis 1976 gab es in Deutschland die Pockenimpfpflicht.
Das Infektionsschutzgesetz sieht n § 20, Abs. 6, bei einer Ausbreitung von Erkrankungen eine mögliche Pflichtimpfung vor. Das Für -und Wider der Impfpflicht wird leidenschaftlich diskutiert. Impfverweigerer muss man auf die Gefahren unterlassener Impfmaßnahmen hinweisen.
Man unterscheidet Lebend- und Totimpfstoffe.
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Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre
Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) (www.impfkontrolle.de)
Stand: August 2014
a) Die 1. Impfung sollte bereits ab dem Alter von 6 Wochen erfolgen, je nach verwendetem Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich.
b) kann entfallen bei Anwendung eines monovalentem Impfstoffs
Impfkalender (Standardimpfungen) für Kinder ab 5 J., Jugendliche u. Erw. (n. STIKO)
+Auffrischimpfung jeweils 10 Jahre nach der letzten vorangegangenen Dosis. Die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV- Kombinationsimpfung ** Standardimpfung für Mädchen im Alter von 9 - 13 bzw. 9 - 14 Jahren (je nach verwendetem Impfstoff) mit 2 Dosen im Abstand von 6 Monaten, bei Nachholimpfung und Vervollständigung der Impfserie im Alter > 13 bzw. > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 6 Monaten zwischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis erforderlich (Fachinformation beachten).
*** einmalige Impfung mit konjugiertem Polysaccharidimpfstoff
D = Grundimmunisierung
A = Auffrischimpfung
S = Standardimpfung
N = Nachholimpfung und Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfung.